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Nachhaltigkeit

Artikel 8 Fonds

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Unser Nachhaltigkeitsansatz für die Artikel 8-Fonds

Mit Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung Anfang 2021 haben wir uns zum Ziel gesetzt, unseren Kunden neben unserem bewährten ACATIS Fair Value Nachhaltigkeitsansatz eine weitere Produktkategorie anzubieten. Diese erfüllt in authentischer Weise grundlegende Nachhaltigkeitskriterien und richtet sich an ein breites Anlegerpublikum, das ein “konventionelles” Maß an Nachhaltigkeit in seiner Kapitalanlage berücksichtigen möchte.

Im Sinne der Offenlegungsverordnung werben unsere nach Artikel 8 klassifizierten Fonds mit sozialen und ökologischen Merkmalen, die durch gezielte Auswahlkriterien sichergestellt werden.

Um eine hohe Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, haben wir unsere Nachhaltigkeitskriterien an dem Nachhaltigkeitskonzept des BVI (Bundesverband Investment und Asset Management) ausgerichtet und um die wichtigsten Erkenntnisse aus einer umfassenden eigenen Kundenbefragung ergänzt.

Unser Ansatz basiert auf einem zweistufigen Verfahren, das sowohl eine Reihe von Ausschlusskriterien mit unterschiedlichen Umsatzschwellen (z. B. Rüstung, Kohle, Massentierhaltung, Tierversuche oder Tabak) als auch ein normbasiertes Screening umfasst. Dieses Screening deckt grobe Verstöße gegen die UNGC-Richtlinien (United Nation Global Compact) sowie schwerwiegende Kontroversen in Bereichen wie Umweltverschmutzung, Beeinträchtigung der Biodiversität oder die Freisetzung von Giftstoffen ab.

Ähnlich einer TÜV-Plakette für Autos stellen wir so sicher, dass unsere nach Artikel 8 klassifizierten Fonds über ein authentisches Mindestmaß an Nachhaltigkeit verfügen, während das eigentliche Anlagekonzept des Fonds (z.B. globale Value-Aktien) unangetastet bleibt.