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ÜBER UNS

Pflichtveröffentlichungen

ACATIS Vergütungssystem

ACATIS verwaltet oder betreut Wertpapierinvestmentfonds. Die Anreizstruktur der Mitarbeiter von ACATIS ist mit den Interessen der Kunden von ACATIS synchronisiert.

Das Gehalt unserer Geschäftsleiter und Mitarbeiter setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie variablen Vergütungsbestandteilen zusammen, die mit den Mitarbeitern jährlich neu vereinbart werden. Die variable Vergütung leistet als Motivationsbaustein einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele. Zwei Vergütungsgruppen lassen sich unterscheiden:

Die Investmentfondsmanager erhalten jeweils zu gleichen Teilen einen Anteil aus der performanceabhängigen Vergütung, die ACATIS aus den Fonds generiert. Die Auszahlung erfolgt nach Geschäftsjahresende und steht somit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erfolg, den die Kunden von ACATIS erzielt haben. Der Bonusbetrag kann Null sein, er ist nach oben auf das Dreifache der jährlichen Fixvergütung begrenzt.

Die Vertriebsmitarbeiter erhalten einen Anteil an der Steigerung der bestandsabhängigen Erträge, die ACATIS aus den Fonds generiert. Die Bemessungsgrundlage der Mitarbeiter ist weitgehend identisch, der konkrete Anspruch berücksichtigt gegebenenfalls regionale Schwerpunkte. Der Bonusbetrag kann Null sein, er ist nach oben auf das Dreifache der jährlichen Fixvergütung begrenzt.

Geschäftsführer sind Teil dieser variablen Vergütungsregelung. Die Geschäftsleitergehälter entsprechen der marktüblichen Vergütung und der Lage des Instituts.

In manchen Fällen kann auch für Mitarbeiter anderer Funktionsbereiche nach Ermessen ein leistungsabhängiger Bonus gezahlt werden.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten Mitarbeitervergütung an 29 Mitarbeiter beträgt 6,9 Mio. EUR. Davon wurden 2,2 Mio. EUR als variable Vergütung ausgezahlt.


Rechtliche Hinweise der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Die rechtlichen Hinweise werden laufend ergänzt und angepasst.

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten

Stand: Dezember 2024

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir gehalten, ausschließlich im Interesse unserer Anleger zu handeln und unsere Tätigkeit ehrlich, mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und redlich nachzugehen und dabei im besten Interesse der von uns verwalteten Investmentvermögen oder der Anleger dieser Investmentvermögen und der Integrität des Marktes zu handeln.

Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, die für eine Vielzahl von Anlegern und Kunden eine Vielzahl von Dienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen.

Dienstleistungen der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Verwaltung von inländischen Investmentvermögen

  • Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
  • Gemischte Investmentvermögen
  • Sonstige Investmentvermögen

 (Neben-)Dienstleistungen zu der Verwaltung von Investmentvermögen

  • Individuelle Portfolioverwaltung und Anlageberatung
  • Vertrieb von Investmentanteilen
  • Geschäfte zur Anlage des Eigenvermögens
  • mit der Verwaltung von Investmentvermögen unmittelbar verbundene Nebendienstleistungen.

Als mit der Verwaltung von Investmentvermögen unmittelbar verbundene (Neben-)Dienstleistungen werden an die Universal-Investment ausgelagert:

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Portfoliomanagement für von uns verwaltete Investmentvermögen, z. B. regelgebundenes Portfoliomanagement, Overlay Management, Währungs- und Wertsicherungs-Management, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapierdarlehensgeschäften, Collateral Management und Umstrukturierungen in Investmentvermögen (Transition Management)
  • Reporting-Dienstleistungen, z. B. IFRS- oder HGB-Reporting, Risiko-Reporting, VAG-Reporting, Direktanlagen-Reporting, Performance-Analyse
  • Risikoanalyse und andere Risikomanagement-Zusatzleistungen
  • Fondsbuchhaltung und damit verbundene Aufgaben für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften Fondsbuchhaltung und damit verbundene Aufgaben für externe Verwahrstellen
  • Unterstützung bei der Anlagegrenzprüfung für Anlageberater und Asset Manager
  • Unterstützung bei der Beantragung der Quellensteuer für die Fonds
  • Unterstützung bei der Anlagegrenzprüfung für Verwahrstellen, die für von uns verwaltete Investmentvermögen tätig sind.

Folgende wesentliche Dienstleistungen haben wir bei Dritten beauftragt, wobei in Einzelfällen auch eine Unterbeauftragung durch den Dritten erfolgen kann

  • Verwahrstelle für Investmentvermögen
  • Portfoliomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente
  • Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente
  • Broker und Gegenpartei für Finanztransaktionen
  • Ausführung von Handelsaufträgen
  • Risikomanagement-Datenlieferungen
  • Interne Revision
  • Wirtschaftsprüfung
  • Rechtsberatung
  • Steuerberatung
  • Consultant-Dienstleistungen
  • Performance-Analyse
  • Dienstleistungen zur Stimmrechtsausübung
  • Datenlieferanten, z. B. Indexdaten, WM-Datenservice, Ratings
  • IT-Dienstleistungen (erbracht durch ACATIS Research GmbH)
  • Vertriebsdienstleistungen

Gesellschaftsstruktur

ACATIS Investment ist eigentümergeführt. Eigentümer sind:

  • Dr. Hendrik Leber
  • Dr. Claudia Giani-Leber
  • Faik Yargucu
  • Alta Vista Corporate Finance Beratung GmbH

ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hält folgende Beteiligungen:

  • ACATIS Research GmbH
  • ACATIS Service GmbH

In Übereinstimmung mit den maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben, informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten.

Mögliche Interessenkonflikte
Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen

  • ACATIS und einem Kunden oder
  • zwischen einem Mitarbeiter und einem Kunden oder
  • zwischen ACATIS und einem Mitarbeiter oder
  • zwischen mehrere ACATIS-Beteiligungen (Einheiten) oder
  • zwischen unseren Anlegern und Kunden untereinander oder
  • zwischen unseren Anlegern und den von uns verwalteten Investmentvermögen oder
  • zwischen verschiedenen von uns verwalteten Investmentvermögen.

Auch sind Interessenkonflikte zwischen unserer Gesellschaft und von uns beauftragten Asset Managern und sonstigen Auslagerungsunternehmen, Anlageberatungsgesellschaften oder Verwahrstellen denkbar.

Interessenkonflikte, die den Interessen der Investmentvermögen oder ihrer Anleger erheblich schaden könnten, können sich insbesondere ergeben im Zusammenhang mit:

  • Anreizsystemen für Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft, anderen Unternehmen unserer Gruppe oder externen Unternehmen, die wir vertraglich mit Dienstleistungen zur Ermöglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut haben
  • persönlichen Geschäften mit Vermögenswerten, die in den von uns verwalteten Investmentvermögen gehalten werden dürfen durch unsere Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder die Geschäftsleiter oder Mitarbeiter von Unternehmen, die wir vertraglich mit Dienstleistungen zur Ermöglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut haben
  • Zuwendungen
  • Umschichtungen in Investmentvermögen
  • stichtagsbezogener Aufbesserung der Fondsperformance („window dressing“)
  • Geschäften zwischen der Gesellschaft und den von ihr verwalteten Investmentvermögen oder Individualportfolios bzw. Geschäften zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und / oder Individualportfolios
  • Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“)
  • der Beauftragung von eng verbundenen Unternehmen und Personen
  • Einzelanlagen von erheblichem Umfang;
  • „Frequent Trading“
  • der Festlegung der Cut-off-Zeit
  • IPO-Zuteilungen
  • der Übertragung einer oder mehrerer Funktionen auf eine andere Gesellschaft
  • der Ausübung der Stimmrechte in den Portfolios
  • den Aufgaben der Verwahrstelle
  • Anlegern, die ihre Anlagen zurücknehmen wollen und Anlegern, die ihre Anlagen im Investmentvermögen aufrechterhalten wollen
  • bei der Zielsetzung der Anlageverwaltung, in illiquide Vermögenswerte zu investieren und den Rücknahmegrundsätzen des Investmentvermögens

Maßnahmen zur Prävention, Steuerung und Überwachung dieser möglichen Interessenkonflikte

ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat organisatorische und administrative Vorkehrungen zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung, Steuerung und Beobachtung / Überwachung von Interessenkonflikten getroffen, um zu verhindern, dass Interessenkonflikte den Interessen der Investmentvermögen und der Anleger erheblich schaden.

Insbesondere haben wir eine Compliance-Organisation eingerichtet, die unsere Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte geschäftsfeldunabhängig jährlich beziehungsweise anlassbezogen überwacht und sämtliche Mitarbeiter regelmäßig durch Schulungen in Bezug auf gesetzliche Anforderungen und unternehmensinterne Richtlinien fortbildet. Des Weiteren haben wir eine „Interessenkonfliktmatrix“. Diese umfasst Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen entstehen können, sowie die getroffenen Maßnahmen, um diesen entgegenzuwirken. Durch die präventive Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen und Informationsbarrieren zwischen einzelnen Geschäftsbereichen sowie im Verhältnis zu von uns beauftragten Dritten, das Trennen von Geschäftsbereichen und Verantwortlichkeiten sowie Organisationsrichtlinien setzen wir hohe ethische Standards im Umgang mit Anlegern, Kunden und Geschäftspartnern um. Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir vergleichbar hohe ethische Standards.

Sollten die von uns zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung und Beobachtung von Interessenkonflikten getroffenen organisatorischen Vorkehrungen zur Vermeidung des Risikos einer Beeinträchtigung der Anlegerinteressen nicht ausreichen, so setzen wir die Anleger darüber in Kenntnis und entwickeln Gegenmaßnahmen.

Unser Haus hat neben den gesetzlichen Vorgaben die Wohlverhaltensregeln des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) als Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger anerkannt und umgesetzt.

Wir haben keine besonderen Verfahren eingerichtet, um Maßnahmen zu einer stichtagsbezogenen Aufbesserung der Fondsperformance („Window Dressing“) verhindern zu können, da Window Dressing im Rahmen der auf langfristigen Wertzuwachs angelegten und auf fundamentalen Faktoren beruhenden Wertpapierselektion per se ausgeschlossen ist und aus unserer Sicht nur unnötige Transaktionskosten erzeugen würde.

Wir haben zudem im Einzelnen folgende Maßnahmen ergriffen

  • unser Vergütungssystem und unser Umgang mit Nebentätigkeiten durch unsere Mitarbeiter schaffen keinen Anreiz, die persönlichen Interessen über die der von uns verwalteten Investmentvermögen oder Anleger und Kunden zu stellen
  • die von uns vertraglich angebundenen Anlageberater und Asset Manager haben wir zur Vermeidung von Interessenkonflikten verpflichtet
  • wir haben Regelungen für persönliche Geschäfte aufgestellt, die durch die Compliance-Abteilung kontinuierlich überwacht werden und führen eine Sperrliste, die persönliche Geschäfte mit bestimmten Vermögensgegenständen verbietet, um möglichen Interessenkonflikten zu begegnen
  • wir haben Regelungen zur Offenlegung und zum Umgang mit der Annahme und der Gewährung von Zuwendungen implementiert
  • wir nehmen eine kontinuierliche Überwachung der Transaktionshäufigkeit in den von uns verwalteten Investmentvermögen vor, um die Anleger benachteiligende Umschichtungen in den Investmentvermögen zu verhindern
  • wir haben unsere „Grundsätze der Auftragsausführung“ veröffentlicht
  • wir betreiben – abgesehen von der Anlage unseres Eigenkapitals - keinerlei Geschäfte auf eigene Rechnung mit von uns verwalteten Investmentvermögen oder Individualportfolios und führen Geschäfte in Wertpapieren zwischen verschiedenen von uns verwalteten Investmentvermögen nur auf Wunsch der betroffenen Anleger oder zur Erzielung besserer Handelsergebnisse – ohne dass dadurch eines der beteiligten Investmentvermögen benachteiligt würde – durch
  • die Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“) erfolgt auf Grundlage eines einheitlichen Zuteilungsgrundsatzes
  • soweit wir eng verbundene Unternehmen und Personen (insbesondere unsere Tochtergesellschaften) beauftragen (z. B. mit der Funktion des IT-Dienstleisters), legen wir dies den Anlegern gegenüber offen;
  • dem Investmentvermögen benachteiligenden Market Impact durch Einzelanlagen von erheblichem Umfang begegnen wir durch interne Überwachungsmaßnahmen
  • wir wirken „Frequent Trading“ durch unsere Regelungen für persönliche Transaktionen entgegen und unterziehen die von uns verwalteten Investmentvermögen diesbezüglich einer kontinuierlichen Überwachung;
  • wir haben mit unseren Verwahrstellen Cut-off-Zeiten vereinbart, um Spekulationen gegen die von uns verwalteten Investmentvermögen entgegenzuwirken
  • für IPO-Zuteilungen gelten unsere einheitlichen internen Zuteilungsgrundsätze
  • die Übertragung einer oder mehrerer Funktionen auf eine andere Gesellschaft erfolgt mit dem Ziel der Erweiterung des Spektrums der von uns erbrachten Dienstleistungen
  • ACATIS bedient sich seit dem 1. Januar 2020 bei der Ausübung der Stimmrechte aus den zu dem Fonds gehörenden Aktien der Unterstützung externer Dienstleister. Für diese Aufgabe hat die Gesellschaft ISS Institutional Shareholder Services Europe S.A., Brüssel (Belgien), bestellt. Die ISS erteilt der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Stimmrechtsleitlinien der Gesellschaft Empfehlungen für das Abstimmungsverhalten auf Basis von Analysen der Hauptversammlungsunterlagen. Sie übernimmt die Übermittlung der Stimmrechtausübung und ist zur Berichterstattung über das Abstimmverhalten verpflichtet. Die aufsichtsrechtlichen Pflichten der Gesellschaft sowie ihre zivilrechtliche Haftung gegenüber den Anlegern des Fonds bleiben hiervon unberührt. Rechtliche Beziehungen zwischen der Dienstleistungsgesellschaft und den Anlegern des Fonds werden durch die Bestellung der Dienstleistungsgesellschaft nicht begründet.
  • die Verwahrstellen handeln unabhängig von unserer Gesellschaft und werden von uns vertraglich dazu verpflichtet, ausschließlich im Interesse der Anleger zu handeln
  • die Interessen von Anlegern, die ihre Anlagen zurückgeben wollen und Anlegern, die ihre Anlagen im Investmentvermögen aufrechterhalten wollen, berücksichtigen wir in unserer internen Liquiditätssteuerung sowie durch unsere internen Grundsätze zur Neubewertung der von uns administrierten Investmentvermögen;
  • dies gilt auch für den Konflikt zwischen der Zielsetzung der Anlageverwaltung, in illiquide Vermögenswerte zu investieren und den Rücknahmegrundsätzen des Investmentvermögens

Offenlegung

Wenn unser Haus einen Interessenkonflikt nicht vermeiden kann, weisen wir Sie auf die Art des Konfliktes und seine Ursache hin.

Unvermeidbare Interessenkonflikte können sich daraus ergeben, dass eigene Produkte unseres Hauses in unsere Investmentvermögen erworben werden, für deren Verwaltung unser Haus eine Verwaltungsvergütung und gegebenenfalls eine Vertriebsvergütung erhält. Ebenso können unsere Anlageberater oder Asset Manager von ihnen selbst beratene oder gemanagte Produkte in unsere Investmentvermögen erwerben oder den Erwerb empfehlen, für die sie eine gesonderte Verwaltungs- oder Beratungsvergütung erhalten. In diesen Fällen wirken wir einem Schaden für die Anleger dadurch entgegen, dass wir dafür sorgen, dass diese Produkte nur aufgrund sachlicher Erwägungen im Interesse der Anleger erworben werden dürfen.

Die Geschäftsleiter unseres Hauses übernehmen die Verantwortung für die Betreuung einzelner unserer Kunden. Sie haben sich dazu verpflichtet, diese nicht gegenüber anderen Kunden unseres Hauses zu bevorzugen oder anders zu behandeln.


Hinweis zum außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für Privatanleger

ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat sich der Ombudsstelle für Investmentfonds des Branchenverbandes BVI angeschlossen. Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der Gesellschaft besteht für Privatanleger/-kunden die Möglichkeit, die Ombudsstelle für Investmentfonds anzurufen. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch können hier von einem unabhängigen und neutralen Schlichter geklärt werden. Näheres regelt die „Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI“. Schlichtungsanträge sind schriftlich zu richten an das Büro der Ombudsstelle des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für Investmentfonds und ihrem Verfahren finden Sie unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de .


Stimmrechtsleitlinien von ACATIS Investment für Anleger

ACATIS bedient sich bei der Ausübung der Stimmrechte aus den zu den Sondervermögen gehörenden Aktien der Unterstützung externer Dienstleister. Für diese Aufgabe hat ACATIS ISS Institutional Shareholder Services Europe S.A., Brüssel (Belgien), beauftragt. Die ISS erteilt der ACATIS, unter Berücksichtigung der Stimmrechtsleitlinien der ACATIS, Empfehlungen für das Abstimmungsverhalten auf Basis von Analysen der Hauptversammlungsunterlagen.

Erläuterung der wichtigsten Abstimmungen
Wichtige Themen sind nach Auffassung der ACATIS grundsätzlich solche Tagesordnungspunkte, die sich mit den Gremien der Portfoliogesellschaften befassen (z.B. die Entlastung des Vorstandes oder des Aufsichtsrates oder die Wahlen) sowie alle Abstimmungspunkte im Kontext der Vergütung. Zudem verfolgt ACATIS einen umfassenden ESG-Ansatz und legt Wert auf die Einhaltung der Regelungen aus dem bestehenden Corporate Governance Kodex.

Angesichts der Vielzahl der gegenwärtigen Herausforderungen hat die nachhaltige Ausrichtung der Lebens- und Arbeitswelt einen besonders hohen Stellenwert. Denn es geht darum, den zukünftigen wirtschaftlichen Wohlstand und die Lebensqualität der Gesellschaft zu erhalten, ohne die Umwelt weiter auszubeuten und endliche Ressourcen auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang gelten u.a. die 17 Sustainable Development Goals (kurz SDGs) der UN-Agenda 2030 als Richtschnur, da sie erstmals alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Umwelt, Soziales, Unternehmensführung – gleichermaßen und für alle Länder berücksichtigen.

ACATIS ist der Ansicht, dass mit einer zielgerichteten Anlagepolitik ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen geleistet werden kann. Denn als Kapitalverwaltungsgesellschaft steht ACATIS im direkten Dialog mit den Unternehmen, in die sie investiert und kann damit auf ein nachhaltiges Handeln hinwirken.

Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens
ACATIS veröffentlicht im Laufe eines jeden Jahres alle Abstimmungen für die Sondervermögen auf Hauptversammlungen auf der Homepage www.acatis.de unter der Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“.

Mitwirkungsbericht nach §134b Abs. 3 AktG 2020
Mitwirkungsbericht nach §134b Abs. 3 AktG 2021
Mitwirkungsbericht nach §134b Abs. 3 AktG 2022
Mitwirkungsbericht nach §134b Abs. 3 AktG 2023


Zuwendungen bei Investmentvermögen

ACATIS Investment vereinnahmt keinerlei Rückvergütungen von Aufwendungen zu Lasten der von ihr verwalteten Investmentvermögen aus Geschäften, die einem Investmentvermögen zuzurechnen sind. ACATIS Investment hat keine Soft Commissions mit Brokern vereinbart. ACATIS Investment hat ferner keine Provisionen auf eigene Rechnung oder auf Rechnung der von ihr verwalteten Investmentvermögen zugunsten von Investmentanteilen, die in Investmentvermögen der ACATIS Investment investieren, vereinbart.

Provisionen, die ACATIS Investment für im Investmentvermögen gehaltene Investmentanteile oder sonstige Finanzinstrumente erhält, führt sie dem jeweiligen Investmentvermögen zu und weist sie in dem nächsten Jahresbericht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung unter „sonstige Erträge“ aus. Als Gesamtsumme ausgezahlte Provisionen für mehrere Investmentvermögen werden anteilig auf mehrere Investmentvermögen verteilt.

Nähere Einzelheiten zu den Zuwendungen in ihrem Investmentvermögen teilt ACATIS Investment Anlegern auf Nachfrage mit.

Kosten
Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Verwaltungsvergütung an vermittelnde Stellen weiter. Dies erfolgt zur Abgeltung von Vertriebsleistungen. Dabei kann es sich auch um wesentliche Teile handeln. Verwahrstelle und Anlageberatungs- oder Asset Management-Gesellschaft können aus ihren vereinnahmten Vergütungen Vertriebsmaßnahmen der Vermittler unterstützen, deren Berechnung in der Regel auf der Grundlage vermittelter Bestände erfolgt.
Gesellschaft, Verwahrstelle und Anlageberatungs- oder Asset Management-Gesellschaft können nach ihrem freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise Rückzahlung von vereinnahmten Vergütungen an diese Anleger vereinbaren. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig investieren.


Zuwendungen in der Finanzportfolioverwaltung

Zuwendungen in der Finanzportfolioverwaltung dürfen nicht angenommen werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit der Annahme von geringfügigen nichtmonetären Zuwendungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Finanzportfolioverwaltung, da diese nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden kann.


Grundsätze der Auftragsausführung

Stand: Februar 2025

Die nachfolgenden Grundsätze der Auftragsausführung (im Folgenden "Grundsätze" genannt) legen fest, wie die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH bei Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen die Ausführung eines Auftrages gleichbleibend im besten Interesse des Investmentvermögens oder des Anlegers gewährleistet.

I. Anwendungsbereich
Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, welche für Investmentvermögen der ACATIS zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderer Finanzinstrumente erteilt werden. Darunter fallen sowohl Wertpapier- als auch Derivate- und Devisengeschäfte.

II. Abwicklungswege
Wir platzieren grundsätzlich alle Handelsgeschäfte in Finanzinstrumenten für die von uns verwalteten Investmentvermögen über Broker. Diese wickeln wiederum ab an geregelten Märkten, in börsenähnlichen Handelssystemen oder bei systematischen Internalisierern.
Investmentanteile werden über die jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften oder die jeweiligen Verwahrstellen bezogen bzw. abgegeben. In Ausnahmefällen kann auch der Weg über die Börse beschritten werden. Exchange Traded Funds (ETFs) werden im Normalfall unter Nutzung eines Brokers über eine Börse gehandelt.

III. Ausführungskriterien
Für die Erzielung der für den Kunden bestmöglichen Durchführungsergebnisse werden für alle Finanzinstrumente, Auftragsarten und Kundengruppen folgende Kriterien herangezogen:
  •  Kurs/ Preis
      o   Die höchstmögliche Nähe des Ausführungskurses zu dem Kurs, zu dem die Investitions- oder Desinvestitionsentscheidung getroffen wurde
      o   Der möglichst geringe Einfluss des Auftrags auf das Marktgeschehen (auch Market Impact genannt)
  •  Kosten
      o   Die möglichst geringe Höhe der gesamten Abwicklungskosten, einschließlich Brokerkosten, Geld-Brief-Spanne, Kosten Dritter, 
           Einbuchungskosten, Market Impact und andere.
      o   Die möglichst geringen Komplexitätskosten aus der Überwachung verschiedenster Orderwege und aus dem Settlement.
  •  Die möglichst große Schnelligkeit, mit der ein Auftrag umgesetzt wird.
  •  Die möglichst hohe Wahrscheinlichkeit, mit der ein Auftrag auch tatsächlich vollständig zur Ausführung kommt.

IV. Überwachung der Ausführungsqualität
Wir überprüfen fortlaufend (täglich) die Qualität der Ausführung der Kauf- und Verkaufsaufträge durch die in diesen Grundsätzen genannten Handelspartner. Die Überwachung erfolgt durch das Risikocontrolling, Middle Office und das Portfoliomanagement sowie durch das Risikokomitee.
Grundsätzlich sind bei der Ausführung immer Kompromisse zwischen widerstreitenden Zielen, im wesentlichen Preis und Schnelligkeit, zu schließen. Das kostengünstigste Ergebnis wird durch das Gesamtentgelt bestimmt, das sich aus dem Kurs für das jeweilige Finanzinstrument und allen mit der Auftragsausführung verbundenen und vom Kunden zu tragenden Kosten zusammensetzt. Bei derBeurteilung des Kurses wird insbesondere auf das Verhältnis zwischen abgerechnetem Durchschnittskurs und dem Volume Weighted Average Price aller Ausführungen in der Zeit der Orderausführung geachtet.
Handelsplätze und –praktiken sind ständig im Fluss. Nur die empirische Überprüfung zeigt, welcher Ausführungsweg für die spezifischen Aufträge optimal ist. Aus diesem Grund testen wir regelmäßig die Ausführungsqualität verschiedener Broker und deren Algorithmen als auch die Effektivität unserer Instruktionen.

Allgemein
ACATIS hält eine länderbezogene Brokerliste vor. Pro Ländergruppe gibt es bis zu vier Spezialisten, die sich in der Vergangenheit durch Orderqualität und Service ausgezeichnet haben. Ziel ist es, diese Liste so kurz wie möglich zu halten um die Partnerschaft mit dem Broker zu maximieren.
Bei den aktuellen Brokern handelt es sich ausschließlich um große bekannte Unternehmen.

Orderqualität
Orderqualität steht zentral im Vordergrund, jede Ausführung wird von ACATIS statistisch erfasst. Grundlage der Daten bildet dabei der VWAP (Volume Weighted Average Price). Dieser wird gemessen ab der Willensbildung der Order (VWAP weit) und ab erstem Füllen der Order (VWAP eng).

Service
Service definiert sich über Unternehmenskontakte, Einzelgespräche mit z.B. den CEOs, Unternehmensbesuche und Blocktrades.

Überprüfung
Eine Überprüfung der Broker findet fortlaufend im Portfoliomanagement statt. Die Ausführungsqualität wird bei der Auswahl der Broker einbezogen. Ebenfalls werden Aufnahmen von neuen Brokern in dem Kreis beschlossen.

Gebühren
Gebühren werden für alle Fonds einheitlich festgelegt und in der Brokerliste hinterlegt. Die Verhandlung der Gebühren obliegt der ACATIS Geschäftsführung. Das Überprüfen der Ordergebühren ist Aufgabe des BackOffice. Abweichungen werden in Abstimmung mit dem Portfoliomanagement beim Broker angemahnt. Komplexe Order mit höherem Aufwand erfordern teilweise Abweichungen der Standardgebühren, diese müssen mit dem jeweiligen Broker vor dem Handel abgestimmt und dokumentiert werden.

V. Zusammenfassung der Analyse und Überwachung der Ausführung von Kundenaufträgen an Ausführungsplätzen im Jahr 2024

Informationen zu den wichtigsten Brokern und zur Qualität der Ausführung


Beschwerdemanagement der ACATIS Investment KVG mbH

Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kunden an erster Stelle. Daher ist es uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Aufgrund dessen hat die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für alle (potenziellen) Kunden eine Beschwerdestelle eingerichtet, an welche sie sich wenden können, für den Fall, dass Sie sich beschweren oder Kritik äußern möchten. Die Beschwerde können Sie in deutscher oder englischer Sprache verfassen. Die Bearbeitung erfolgt für Sie kostenfrei.
 

Ablauf des Prozesses

Wir werden Ihnen den Eingang der Beschwerde umgehend bestätigen und das Anliegen so zügig wie möglich bearbeiten. Die konkrete Dauer der individuellen Bearbeitung hängt insbesondere von ihrer Komplexität oder der Notwendigkeit ab, ob Dritte einbezogen werden müssen. Sollte es nicht möglich sein, Ihr Anliegen innerhalb von zehn Werktagen zu beantworten, werden sie unverzüglich informiert.

So erreichen Sie uns:

Postalisch:

ACATIS Investment
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Beschwerdestelle
Taunusanlage 18
60325 Frankfurt am Main

E-Mail:

 

Telefonisch:

+49 69 97 58 37 0
[Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag an Werktagen von 9-17 Uhr]
 

Wir benötigen folgende Informationen, um Ihre Beschwerde zu bearbeiten:

  • Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)
  • Beschreibung des Sachverhalts
  • Formulierung des Anliegens bzw. die Angaben, was mit der Beschwerde erreicht werden möchte
  • Kopien der zum Verständnis des Vorgangs notwendigen Unterlagen (sofern vorhanden)

Alternative Streitbeilegungsverfahren:

Wenn Sie mit unserem Lösungsvorschlag nicht einverstanden sind, können Sie sich an eine der folgenden Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung wenden:

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    Graurheindorfer Str. 108
    53117 Bonn
    E-Mail: poststelle@bafin.de
  • Büro der Ombudsstelle des BVI
    Unter den Linden 42
    10117 Berlin
    E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de